Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
derzeit erreiche uns fast täglich Anfragen oder Wünsche bezüglich der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
Dazu folgende allgemeine Informationen betreffend uns als Druckhaus Stil+Find:
1. Verpackungsmaterialien
Für unsere Verpackungsmaterialien wie Kartons, Paletten, Umreifungsbänder, Eckschoner, Stretchfolien, Klebebänder, Etiketten, Polstermaterial – für diese Materialien müssen wir Nachweise für deren Konformität bereitstellen. Derzeit holen wir diese bei unseren Lieferanten ein und werden sie dann gemäß unseren Verpflichtungen weitergeben.
2. Wenn Sie bei uns Verpackungen produzieren lassen
dann sind wir in der Rolle des „Lieferanten“ gemäß der Verordnung, Sie als Kund:in sind „Erzeuger“ (Inverkehrbringer) der Verpackung und müssen selbst eine Konformitätserklärung erstellen. Von uns bekommen Sie dafür die benötigten Informationen – sobald wir diese von unseren Vorlieferanten erhalten. Auch hier sind wir derzeit dabei, diese anzufordern und zusammenzustellen.
Ausnahme: Falls Sie Kleinunternehmer im Sinne der Verordnung sind (weniger als 10 Mitarbeitende, weniger als 2 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme), dann treten wir in die Rolle des Erzeugers und erstellen eine Konformitätserkärung. Das verursacht jedoch Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Da wir nicht über die Information verfügen, ob ein Besteller unter diese Bestimmungen fällt, müssen wir davon ausgehen, dass Sie kein Kleinunternehmen sind, so lange Sie uns das nicht aktiv anzeigen.
Wir hoffen für beide Fälle, dass wir bis zum Stichtag 12.8.26 alles bereit haben.