Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
in den letzten Monaten erreichen uns Anfragen oder Wünsche bezüglich der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
Dazu folgende allgemeine Informationen betreffend uns als Druckhaus Stil+Find:
1. Verpackungsmaterialien
Für unsere Verpackungsmaterialien wie Kartons, Paletten, Umreifungsbänder, Eckschoner, Stretchfolien, Klebebänder, Etiketten, Polstermaterial etc. müssen wir Nachweise für deren Konformität bereitstellen. Wir haben inzwischen von unseren Lieferanten diese Nachweise eingeholt und versichern, dass wir seit dem Stichtag 12.8.2026 nur noch Materialien einkaufen, für die uns eine Konformitätserklärung vorgelegt werden kann bzw. schon vorliegt. Laut der Verordnung dürfen wir Lagerbestände auch ohne Konformitätserklärung verwenden.
2. Wenn Sie bei uns Verpackungen produzieren lassen
dann sind wir in der Rolle des „Lieferanten“ gemäß der Verordnung, Sie als Kund:in sind „Erzeuger“ (Inverkehrbringer) der Verpackung und müssen selbst eine Konformitätserklärung erstellen. Von uns bekommen Sie dafür die benötigten Informationen bzw. Bestätigungen – für viele Materialien liegen uns diese bereits vor, für andere holen wir sie auftragsbezogen für Sie ein.
Ausnahme: Falls Sie Kleinstunternehmer im Sinne der Verordnung sind (weniger als 10 Mitarbeitende, weniger als 2 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme), dann treten wir in die Rolle des Erzeugers und erstellen eine Konformitätserkärung. Das verursacht jedoch Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Da wir nicht über die Information verfügen, ob ein Besteller unter diese Bestimmungen fällt, müssen wir davon ausgehen, dass Sie kein Kleinstunternehmen sind, so lange Sie uns das nicht aktiv anzeigen.
Eine gute Seite mit Informationen zum Thema hat die IHK zusammengestellt.
Stand der Information: 20.8.26