Seit 27.9.26 gilt die neue EmpCo-Richtline (EU) 2024/825 mit strengeren Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Greenwashing“) in der Werbung.
So dürfen z. B. keine nicht-staatlichen Umweltlogos (grünes Blatt, grüne Weltkugel etc.) verwendet werden. Schon ein Baum neben dem Firmenlogo (s. Beispielbild) kann zusammen mit einer Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage problematisch sein. Wir haben deshalb entsprechend angreifbare Aussagen von unserer Webseite entfernt.
Für bereits in den Handel gebrachte Druckprodukte gelten zum Teil Ausnahmefristen, diese müssen jedoch im Einzelfall juristisch geprüft werden.
Eine ausführlichere und verständliche Zusammenfassung hat z. B. die IHK Schwaben veröffentlicht, die Konsequenzen für die Druckbranche sind hier beschrieben.